Dienstkleidung = Schutzkleidung? Rechtliche Vorgaben in der Pflege

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Dienstkleidung = Schutzkleidung?

Dienstkleidung = Schutzkleidung? Rechtliche Vorgaben in der Pflege

Nicht jeder im Pflegebereich hat Dienstkleidung, die vom Arbeitgeber gestellt wird. Vor allem in der mobilen Pflege ist einheitliche Bekleidung nicht immer vorhanden. Die allgemeine Meinung ist: Die Kosten für Mietwäsche und Service sind zu hoch. Doch stimmt das wirklich?

Sicher ist, dass eine zertifizierte Wäscherei, hygienisch saubere Kleidung bereitstellt. Mitunter haben Pflegeheime und mobile Dienste festgestellt, dass die Kosten für einen Mietservice in die Pflegepauschale eingepreist und beantragt werden kann. Damit halten sich die Kosten im rechnerisch geringen Rahmen. Somit stellt sich für die Unternehmen nur die Frage: Ist Dienstkleidung gleichzusehen mit Schutzkleidung und deshalb verpflichtend?

Aber was ist Dienstkleidung, Berufsbekleidung, Arbeitskleidung und Schutzkleidung?
Muss diese verpflichtend getragen werden?

Dienstkleidung ist: Wenn der Arbeitgeber Vorgaben der Bekleidung hinsichtlich der Farbe und des Materials macht. Ein Arbeitgeber muss bei Regelungen zur Anwendung von Dienstkleidung in einem Arbeitsverhältnis, diese unentgeltlich bereitstellen.

In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wird meist vorgeschrieben, welche Kleidung zu tragen ist. Dadurch wird nach außen ein einheitliches Bild gezeigt und hygienische Standards lassen sich besser einhalten.

Berufskleidung hingegen liegt in der Verantwortung und Beschaffung dem Arbeitnehmer, weil diese z. Bsp. praktisch und zweckmäßig ist. In der Pflege sind das typischerweise
T-Shirts, Poloshirts oder Hosen, aber auch der ärztliche Kittel oder ein Kasack.

Im Gegensatz zur Dienstkleidung, die arbeits- oder tarifvertraglichen Vorgaben unterliegt, gibt es für Schutzkleidung gesetzliche Regelungen, die zum Tragen dieser verpflichtet sowie alle Träger und Patienten/Bewohner vor gesundheitlichen Gefahren schützt.

Schutzkleidung sind z. Bsp. Handschuhe, Mund- und Nasenschutz, Kopfhaube, Gesichtsschild oder Atemschutzmaske.

Wer muss Arbeits-/Dienst- und Schutzbekleidung beschaffen? Wer muss diese bezahlen?

Schutzkleidung muss nach § 3 ArbSchG dem Arbeitnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung und Bereitstellung obliegt dem Arbeitgeber.

Eine Gesetzesgrundlage zur Dienstkleidung gibt es allerdings bis heute nicht. Dennoch muss ein Arbeitgeber aus dem Pflegebereich seinen Angestellten die Dienstkleidung unentgeltlich zur Verfügung stellen, wenn er diese einsetzt. Nachzulesen im Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 6 AZR 536/01).

Wer wäscht die Kleidung und sorgt für die hygienische Reinigung?

Generell muss der Arbeitgeber für die hygienische Reinigung von Schutzkleidung Sorge tragen.

Was für die Schutzkleidung gilt, ist in ambulanten und stationären Pflegebereich für private Kleidung nicht die Regel und bringt Unsicherheit, wer für das Reinigen verantwortlich ist.  

Klarheit bringt hier ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim (23. Juli 2020 – 6 s 1589/18). Das Urteil bestätigt, dass für private Kleidung, die während der Arbeit getragen wird, eine professionelle Reinigung vorliegen muss, die der Arbeitgeber zu leisten hat. Das Gericht geht davon aus, dass bei einer kontaminierten Kleidung von Schutzausrüstung auszugehen ist. Schutzausrüstung muss daher vom Arbeitgeber oder einer zertifizierten Reinigung/Wäscherei gereinigt werden. Würde der Arbeitnehmer seine Kleidung selbst waschen, so würde er gegen die BioStoffverordnung §9 Absatz 3 Nr. 5 BioStoffV verstoßen. Diese richtet sich zwar nur an Schutzkleidung wie Schürzen, bedecken jedoch nicht den ganzen Körper und somit ist eine Kontamination der Kleidung nicht auszuschließen.

Seit der Coronapandemie hat sich der behördliche Blick auf „kontaminierte Kleidung“ verschärft. Abzuwarten ist, welche rechtlichen Regelungen in naher Zukunft auf den Gesundheits- und Pflegebereich abgeleitet werden. Sicher davon auszugehen ist, dass Berufsbekleidung den hygienischen Anforderungen entsprechen muss.

Eine Auseinandersetzung mit dem Thema Mietbekleidung und deren anfallenden Kosten kann mit professioneller Beratung durch einen Servicedienstleister jedem Betreiber oder PDL Übersicht und Kostensicherheit bringen.

Decoclean ist ihr zertifizierter Service-Partner in Sachen Berufsbekleidung. Wir garantieren, mit unseren zertifizierten Waschverfahren, hygienisch saubere Kleidung. Unsere Kunden aus dem Gesundheits- und Pflegebereich, wissen diesen Service zu schätzen. Gerne beraten wir Sie individuell nach ihren Bedürfnissen. Denken Sie auch an Raum- oder Schranklösungen, falls diese noch nicht vorhanden sind. Eine getrennte, saubere Lagerung der Kleidung erhöht die hygienischen Standards.

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